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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von herzug B. Iten sind Bestandteil von jeder Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien und werden mit dem Unterzeichnen der Offerte stillschweigend anerkannt.


Die AGB und die unterzeichnete Offerte stellen die vollständige und verbindliche Vereinbarung für beide Vertragsparteien dar. Sie ersetzen alle vorgängig getätigten mündlichen und/oder schriftlichen Abmachungen.


Plichten von herzug B. Iten
Das Unternehmen herzug B. Iten ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der erhaltenen Aufträge, gemäss den vertraglichen Vereinbarungen. Eine Zusammenarbeit oder Übertragung des Auftrags an Drittunternehmen ist möglich.


Plichten der Auftrag gebenden Partei (nachfolgend Auftraggeber)
Der Auftraggeber ist verpflichtet sämtliche, für die Durchführung des Auftrags notwendigen Angaben wahrheitsgetreu zu machen. Bei Abweichungen zwischen den Angaben und der Vorort vorliegenden Lage werden alle zusätzlichen Aufwände auf dem Arbeitsrapport notiert und dem Kunden in Rechnung gestellt.


Gültigkeit der Offerte
Die erstellten Offerten sind ab Ausstellungsdatum 10 Tage gültig. Die für den Auftrag vorgesehenen Daten und Zeiten werden bis nach Ablauf dieser Frist reserviert.


Verbindlichkeiten
Mit dem Unterzeichnen der Offerte wird diese verbindlich und gilt als Vertrag zwischen herzug B. Iten und dem Auftraggeber. Beide Vertragsparteien sind damit für die Ausführung aller vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet.


Preise
Alle Aufträge werden nach geleistetem Aufwand verrechnet. Als Grundlage für die Kostenberechnung gelten die unterzeichnete Offerte und der erstellte Arbeitsrapport. Verweigert der Auftraggeber die Unterschrift des Arbeitsrapports, werden ihm dennoch alle darauf aufgeführten Arbeiten und auftragsabhängigen Kosten in Rechnung gestellt.


Schwerlastzuschläge
Für alle Objekte mit einem Gewicht von mehr als 80 kg wird einmalig und pro Objekt ein Schwerlastzuschlag verrechnet. Je nach Gewicht liegt dieser zwischen CHF 100.- und CHF 250.- bei besonders schweren Lasten.


Schadensfälle
Alle entstandenen Schäden müssen bis spätestens 3 Tage nach dem Auftragsdatum schriftlich, fotografisch und mit Wertnachweis bei herzug B. Iten gemeldet werden. Bei nachweislich fahrlässig entstandenen Schäden wird die Reparatur oder der Ersatz der beschädigten Objekte durch herzug B. Iten übernommen.


Haftungsausschluss
Für Defekte an elektronischen Geräten, die äusserlich keine Beschädigungen aufweisen, sowie Inhalte von Kartons, Taschen, Koffern und weitere Behälter, welche durch den Auftraggeber für den Transport vorbereitet wurden, wird keine Haftung übernommen. Ebenfalls von der Haftung ausgeschlossen sind Verluste von Bargeld, Wertpapieren, Münzen, Schmuck und ähnlichen Wertsachen.


Rücktritt aus dem Vertrag
Alle vertraglich abgeschlossenen Aufträge können bis 21 Tage vor Auftragsdatum schriftlich anulliert werden. Bei einem kurzfristigeren Vertragsrücktritt werden dem Auftraggeber CHF 310.- in Rechnung gestellt. Bei mehrtägigen Aufträgen wird diese Summe pro Tag verrechnet.

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